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Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung gilt für die gesamte Website shop.adhoc.de einschließlich aller zugehörigen Bereiche und Inhalte.

Unser Anspruch

Wir möchten, dass unsere Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Wir orientieren uns dabei an den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA vereinbar. Einzelne Bereiche können noch Barrieren enthalten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische HTML-Struktur mit korrekter Überschriftenhierarchie und Landmarken.
  • Tastaturbedienbarkeit aller wesentlichen Funktionen; sichtbarer Fokuszustand.
  • Alt-Texte für bedeutungsvolle Grafiken; dekorative Bilder werden passend gekennzeichnet.
  • Ausreichende Farbkontraste für Text und Bedienelemente.
  • Formulare mit zugeordneten label-Elementen, verständlichen Fehlermeldungen und hilfreichen Hinweisen.
  • Responsives Design und skalierbare Inhalte ohne Informationsverlust.
  • Verzicht auf ausschließlich farbcodierte Informationen und Blink-/Flackereffekte.

Kompatibilität und Assistenztechnologien

Die Website wird regelmäßig mit aktuellen Browsern auf Desktop und Mobilgeräten geprüft. Wir streben eine gute Interoperabilität mit gängigen Screenreadern und Systemhilfen an.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bei einzelnen älteren Inhalten (z. B. PDFs oder eingebettete Medien) kann es zu Einschränkungen kommen. Wir überarbeiten diese schrittweise oder stellen barrierefreie Alternativen bereit.

Feedback und Kontakt

Haben Sie Barrieren gefunden oder benötigen Informationen in einem alternativen Format? Melden Sie sich gern bei uns:

  • E-Mail: info@adhoc.de
  • Telefon (Service/Hotline): +49 241 47018-0 (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr)
  • Postanschrift: ADHOC Computer GmbH, Zollernstraße 4, 52070 Aachen, Deutschland

Bitte beschreiben Sie die Barriere möglichst genau und nennen Sie, wenn möglich, die betroffene Seite oder Funktion.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Anfrage innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Bundeslandes wenden. Für private Unternehmen besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren; wir sind jedoch bestrebt, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Erstellungs- und Aktualisierungsdatum

Diese Erklärung wurde erstellt und zuletzt aktualisiert am 10. August 2025.